Allgemeine Regeln

Die Jugendfeuerwehr soll Spaß machen. Aber trotzdem sind ein paar Punkte zu beachten. Wenn noch Fragen zu einzelnen Themen offen sind, kontaktieren Sie uns! Wir sind sehr an einer guten Kommunikation mit Ihnen als Eltern interessiert, weshalb wir auch jährlich einen Elternabend veranstalten (für gewöhnlich zu Jahresbeginn).
  • Da es sich bei der Uniform und der Arbeitskleidung um Dienstkleidung handelt, versteht es sich von selbst, dass diese nur für Jugendfeuerwehrveranstaltungen getragen werden darf. Ein privates Tragen dieser Kleidungsstücke ist untersagt. Die Jugendlichen bekommen im Gerätehaus einen eigenen Spind, in dem sie die Uniform aufhängen können.
  • Während sämtlichen Veranstaltungen der Feuerwehr (Übungen, Gruppenstunden, Fahrten, Ausflüge, Feste, ...) besteht ein grundsätzliches Alkoholverbot für alle Jugendlichen, unabhängig von Alter oder Erlaubnis der Eltern. Dies gilt natürlich auch für die Betreuer und Jugendwarte, es gibt keine Ausnahmen.
  • Um die Übungen und Gruppenstunden pünktlich beginnen zu können, erwarten wir von den Jugendlichen ein rechtzeitiges Erscheinen, da sie sich ja vorher auch noch umziehen müssen.
  • Sollte jemand einmal oder auch längere Zeit verhindert sein, müssen Sie uns kurz Bescheid geben (WhatsApp, E-Mail, Anruf). Auch wenn jemand kein Interesse mehr an der Jugendfeuerwehr hat, müssen Sie sich bei uns melden und die Mitgliedschaft beenden.
  • Sollten Jugendliche nicht erscheinen, ohne dass wir informiert wurden, wenden wir uns telefonisch an die Eltern, um nach dem Grund zu fragen und unserer Fürsorgepflicht nachzukommen!
  • Die Jugendlichen sind während Jugendfeuerwehr-Veranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Heimweg über die Feuerwehr versichert. Bitte teilen Sie uns deshalb alle Unfälle, die im Zusammenhang mit der Jugendfeuerwehr stehen, sofort mit.
  • Die Jugendleiter haben keinen Einfluss wie die Jugendlichen ihren Heimweg gestalten, daher können sie sowohl für den Hin- als auch den Heimweg keine Aufsichtspflicht übernehmen.